Kältemittel A2L F-Gas Verordnung
Kern der neuen europäischen F-Gas-Verordnung, die seit dem 1. Januar 2015 in Kraft ist, ist die schrittweise Begrenzung der Verkaufsmengen von teilhalogenierten Fluorkohlenwasserstoffen (HFKW) bis 2030.
Die euröpäische F-Gas Verordnung legt fest, dass ab 2020 der Einsatz von Kältemitteln mit einem GWP- Wert über 2500 bei der Wartung verboten wird.
Für die Zukunft ist der Einsatz von umweltfreundlicheren Kältemitteln vor allem vom Typ A2L (geringe Brennbarkeit) vorgesehen, als den heute verwendeten A1 Produkten (keine Flammenausbreitung).
Wenn Sie schon heute vorrausschauend mit umweltfreundlicheren Kältemitteln wie zum Beispiel A2L arbeiten möchten und bereits vor dem Verbot der Kältemittel Ihre Anlage austauschen möchten, stehen wir Ihnen bei allen Fragen und Problemlösungen zur Verfügung und helfen Ihnen die wirtschaftlich technisch sinnvollste Ausrüstung zu finden.
Absauggerät für Kältemittel A2L
Vakuumpumpe für Kältemittel A2L
Weitere Informationen finden Sie in unserem Bericht zur F-Gas Verordnung.
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